Ersatzpflege

Entlastung

1 minute

Lesezeit benötigt

Michaela Satzinger

Michaela Satzinger

2 months ago

Verhinderungspflege


Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege.
Mal für kurze Zeit wegen eines Termins, mal für längere Zeit wegen einer Krankheit oder um in den Urlaub zu fahren.
Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen
z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst vertreten lassen können.
Deshalb wird die Verhinderungspflege oft auch als „Ersatzpflege“ bezeichnet.
Ziel der Verhinderungspflege ist die Sicherung der häuslichen Pflege und die Entlastung der Angehörigen.


Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen undbestimmte Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen für die Verhinderungspflege im ambulanten Bereich sind:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.

  • Die Pflege findet überwiegend zuhause statt, also nicht in einem Pflegeheim.

  • Eine Pflegeperson muss vertreten werden.

Leistungen der Verhinderungspflege, u.a. 

  • Grundpflege

  • Unterstützung im Haushalt bis hin zur Haushaltsführung

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Gemeinsam Zeitverbringen

  • Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln

  • Kommunikation mit Therapeuten/ Ärzten

Die Vertretung der Pflegeperson kann entweder eine geeignete Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen:

  • Verhinderungspflege durch Privatpersonen: Das können zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte sein. Für nahe Verwandte und Haushaltsmitglieder gelten Sonderregelungen bei der Vergütung.

  • Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst: Dabei ist die Ersatzpflegperson eine professionelle Pflegekraft und es entstehen entsprechend höhere Kosten.

Kostenübernahme?

Pro Jahr stehen Ihnen acht Wochen (56 Tage) Unterstützung zu. Diese können Sie entweder am Stück nutzen oder aufteilen: stunden-, tage- oder wochenweise

Pflegebedürftige erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege mit dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege finanziert. Der gemeinsame Jahresbetrag liegt bei 3.539 Euro jährlich.

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege, ist die Abrechnung relativ einfach. Der Pflegedienst stellt Ihnen seine Dienste in Rechnung oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Eigenanteile sind in bestimmten Fällen möglich.

Pflege beginnt mit einem Gespräch

E-Mail:
info@pflege-gunzenhausen.de

Anschrift:

Ambulanter Pflegedienst

Michaela Satzinger

Am Gewerbepark 1

91735 Muhr am See

Telefonische Erreichbarkeit

24h Rufbereitschaft

09831 / 27 05



Verwaltung

09831 / 88 29 81 2

© 2026 Pflegedienst Satzinger, alle Rechte vorbehalten.

Pflege beginnt mit einem Gespräch

E-Mail:
info@pflege-gunzenhausen.de

Anschrift:

Ambulanter Pflegedienst

Michaela Satzinger

Am Gewerbepark 1

91735 Muhr am See

Telefonische Erreichbarkeit

24h Rufbereitschaft

09831 / 27 05



Verwaltung

09831 / 88 29 81 2

© 2026 Pflegedienst Satzinger, alle Rechte vorbehalten.

Pflege beginnt mit einem Gespräch

E-Mail:
info@pflege-gunzenhausen.de

Anschrift:

Ambulanter Pflegedienst

Michaela Satzinger

Am Gewerbepark 1

91735 Muhr am See

Telefonische Erreichbarkeit

24h Rufbereitschaft

09831 / 27 05



Verwaltung

09831 / 88 29 81 2

© 2026 Pflegedienst Satzinger, alle Rechte vorbehalten.