Medizinische Pflege
Fachpflege
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Michaela Satzinger
2 months ago
Behandlungspflege
Einige Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege erfordern medizinisches Fachwissen.
Sie dürfen daher nur von medizinischem Personal oder examinierten Pflegekräften durchgeführt werden.
Behandlungspflege bezeichnet alle medizinisch notwendigen Pflegeleistungen,
die explizit auf ärztliche Anordnung erfolgen und von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege und dient der Sicherstellung der ärztlichen Therapie im häuslichen Umfeld.
Die medizinische Behandlung wird immer häufiger verordnet, da unter anderem die durchschnittliche Aufenthaltsdauer
in stationären Einrichtungen rückläufig ist und so dem Patienten
eine entsprechende medizinische Behandlung zuhause gewährleistet wird.
Leistungen der Behandlungspflege, u.a.
Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
Wundversorgung und Verbandswechsel
Blutdruck-, Puls- und Blutzuckermessung
Injektionen (Spritzen von Insulin oder Spritzen zur Thrombosevorbeugung)
An- und Ausziehen von Kompressionsstümpfen
Anlegen von Kompressionsverbänden
Dekubitusbehandlung
Stomaversorgung
Suprapubische Katheter
Kostenübernahme?
Die Vorrausetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung. Sie können sich die Behandlungspflege verschreiben lassen, wenn Sie zum Beispiel wegen eines Unfalls oder wegen der Verschlimmerung einer Krankheit medizinisch versorgt werden müssen. Ein Pflegegrad ist nicht notwendig.
Die Verordnung Ihres Arztes für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reichen Sie an den zuständigen ambulanten Pflegedienst weiter, der Ihre Behandlungspflege übernimmt. Nach entsprechender Genehmigung der Krankenkasse rechnet der Pflegedienst die erbrachten Leistungen im Anschluss direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab.
Als Privatversicherter gehen Sie je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, die Kosten werden in der Regel aber auch von privaten Krankenkassen übernommen.