Körperpflege

Alltagshilfe

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Michaela Satzinger

2 months ago

Grundpflege,

alles was Sie wissen müssen


Die Grundpflege bildet die Basis der Pflege von Menschen,
die ihre alltäglichen Aufgaben nicht mehr allein bewältigen können.
Sie betrifft die Grundbedürfnisse des Menschen wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung.

Der Begriff Grundpflege bezeichnet die Unterstützung bei den grundlegenden,
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens,
die nicht medizinischer Natur sind.
Entsprechend unterstützen Angehörige oder Pflegekräfte die pflegebedürftige Person bei alltäglichen Aufgaben.
Die Grundpflege wird oft auch direkte Pflege oder Basispflege genannt.

Grundpflege umfasst somit alle Maßnahmen, die notwendig sind,
um pflegebedürftigen Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen,
wenn sie dies nicht mehr selbstständig können. 


Leistungen der Grundpflege, u.a. 

  • Körperpflege

  • Betten und Lagern

  • An- und Auskleiden

  • Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme

  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit

  • Unterstützung beim Toilettengang

  • Verwendung von Inkontinenzprodukten

Kostenübernahme?

Die dauerhafte Grundpflege ist mit den Pflegegraden verknüpft und wird von der Pflegekasse beziehungsweise der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung übernommen. Anspruch auf Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI - Pflegeversicherung) haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5. Sie können als Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen genutzt werden. 

Die kurzfristige, zeitlich begrenzte Grundpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege (SGB V - Krankenversicherung) ist eine Leistung der gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Dabei fällt bei Versicherten ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung von 10 % der Kosten der Leistung sowie zehn Euro je Verordnung an. Wichtiger Unterschied zu SGB XI: Bei Grundpflege nach SGB V geht es um medizinisch bedingte Pflege, nicht um dauerhafte Pflegebedürftigkeit und ist nur anwendbar, sofern kein Pflegegrad vorliegt. 

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