Ersatzpflege
Entlastung
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Michaela Satzinger
2 months ago
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige brauchen manchmal eine Auszeit von der Pflege.
Mal für kurze Zeit wegen eines Termins, mal für längere Zeit wegen einer Krankheit oder um in den Urlaub zu fahren.
Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen
z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst vertreten lassen können.
Deshalb wird die Verhinderungspflege oft auch als „Ersatzpflege“ bezeichnet.
Ziel der Verhinderungspflege ist die Sicherung der häuslichen Pflege und die Entlastung der Angehörigen.
Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen undbestimmte Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen für die Verhinderungspflege im ambulanten Bereich sind:
Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
Die Pflege findet überwiegend zuhause statt, also nicht in einem Pflegeheim.
Eine Pflegeperson muss vertreten werden.
Leistungen der Verhinderungspflege, u.a.
Grundpflege
Unterstützung im Haushalt bis hin zur Haushaltsführung
Zubereitung von Mahlzeiten
Gemeinsam Zeitverbringen
Besorgung von Medikamenten und Hilfsmitteln
Kommunikation mit Therapeuten/ Ärzten
Die Vertretung der Pflegeperson kann entweder eine geeignete Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen:
Verhinderungspflege durch Privatpersonen: Das können zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte sein. Für nahe Verwandte und Haushaltsmitglieder gelten Sonderregelungen bei der Vergütung.
Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst: Dabei ist die Ersatzpflegperson eine professionelle Pflegekraft und es entstehen entsprechend höhere Kosten.
Kostenübernahme?
Pro Jahr stehen Ihnen acht Wochen (56 Tage) Unterstützung zu. Diese können Sie entweder am Stück nutzen oder aufteilen: stunden-, tage- oder wochenweise.
Pflegebedürftige erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2025 wird die Verhinderungspflege mit dem gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege finanziert. Der gemeinsame Jahresbetrag liegt bei 3.539 Euro jährlich.
Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Verhinderungspflege, ist die Abrechnung relativ einfach. Der Pflegedienst stellt Ihnen seine Dienste in Rechnung oder rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Eigenanteile sind in bestimmten Fällen möglich.